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Letztes Update: 26.06.2024

Einzelunternehmen gründen: In 10 Schritten durchstarten

Letztes Update: 26.06.2024

6 min

Viele, die ein eigenes Unternehmen gründen möchten, entscheiden sich für die Rechtsform “Einzelunternehmen”. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist einfach und günstig.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Die Rechtsform Einzelunternehmen eignet sich für Personen, die eigenständig ein Unternehmen gründen möchten. Das heisst, dass ein Einzelunternehmen nur von einer Person gegründet werden kann. Für die Gründung reicht eine einfache Gewerbeanmeldung aus.

Welche Arten von Einzelunternehmen gibt es?

Es gibt insgesamt 4 verschiedene Arten von Einzelunternehmen.

Gewerbe

Wenn du deine Produkte und Dienstleistungen mit Gewinnabsicht verkaufen möchtest, dann gilt dein Einzelunternehmen als gewerblich.

Freiberufler

Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden, sondern üben nur eine rein freiberufliche Tätigkeit aus. Für diese Art von Einzelunternehmen braucht es keine Gewerbeanmeldung. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung und von den Gewerbesteuern befreit. 

Kleingewerbe

Beim Kleingewerbe reicht eine einfache Buchführung aus, weil es keine offizielle Rechtsform ist. Ob dein Unternehmen ein Kleingewerbe ist oder nicht, entscheidet das Finanzamt.

Abgrenzung zum eingetragenen Kaufmann (e.K.)

Jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, gilt als Kaufmann. Kaufleute müssen sich im Handelsregister eintragen und sind zu einer doppelten Buchführung verpflichtet.

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Warum sollte man ein Einzelunternehmen gründen?

Ein Einzelunternehmen eignet sich perfekt für diejenigen, die allein ein E-Commerce Unternehmen gründen möchten. Ausserdem benötigst du kein Startkapital für die Gründung eines Einzelunternehmens.

Wer kann ein Einzelunternehmen eröffnen?

Jeder, der eine Geschäftsidee hat, kann ein Einzelunternehmen gründen und braucht kein Startkapital dafür.

Welche Vorteile hat ein Einzelunternehmen?

Folgende Vorteile hat die Eröffnung eines Einzelunternehmens:

  • Kein Mindestkapital benötigt
  • Du triffst Entscheidungen alleine
  • Keine Gewinnteilung
  • Je nachdem welche Art von Einzelunternehmen du gründest, musst du dich nicht ins Handelsregister eintragen
  • Die Gründung ist schnell und einfach

Welche Nachteile hat ein Einzelunternehmen?

Folgende Nachteile hat die Gründung eines Einzelunternehmens:

  • Alleinige Verantwortung
  • Du haftest mit deinem gesamten Privatvermögen
  • Kein Phantasiename. Dein Firmennamen besteht aus deinem Vor- und Nachnamen.
  • Doppelte Buchführung bei Eintragung im Handelsregister

Gründe dein Einzelunternehmen in 10 Schritten

Sehen wir uns jetzt Schritt für Schritt an, wie du dein Einzelunternehmen gründen kannst.

1. Finde eine Geschäftsidee

Finde eine gute Geschäftsidee und erstelle einen detaillierten Businessplan. So kannst du dem Finanz- und Gewerbeamt genaue Angaben über deine Tätigkeitsbereiche geben.

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2. Finde deinen Markennamen

Wähle einen aussagekräftigen Namen aus, der auch gleich verrät, welche Waren und Dienstleistungen du anbietest.

Entwerfe ein originelles und professionelles Logo. Du kannst dein Logo mit professionellen Tools wie Adobe Photoshop oder Adobe Illustrator erstellen. Wenn du aber am Anfang Geld und Zeit sparen möchtest, kannst du auch ein einfaches, aber dennoch sehr effektives Tool wie Canva zurückgreifen.

4. Gewerbeanmeldung erstellen

Wende dich an das zuständige Gewerbeamt und fülle einen Gewerbeschein aus. Den Gewerbeschein findest du auch online. Schreibe dafür im Internet “Gewerbeanmeldung”. Im Gewerbeschein musst du deine Rechtsform, persönliche Daten, Inhalt deines Unternehmens und Kontodaten ausfüllen. Für die Anmeldung musst du eine Gebühr zwischen 30 und 50 Euro zahlen.

5. Geschäftskonto einrichten

Richte dir ein Geschäftskonto ein, damit du eine bessere Übersicht über deine Ein- und Ausgaben hast.

6. Registriere dich beim Handelsregister

Beim örtlich zuständigen Amtsgericht kannst du dich in elektronischer Form anmelden. Deine Unterschrift muss vom Notar beglaubigt werden.

7. Melde dein Gewerbe beim Finanzamt an

Nach der Anmeldung gibt das Gewerbeamt die Informationen an das Finanzamt weiter. Danach erhältst du automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier kannst du dir Hilfe vom Steuerberater holen, wenn du Fehler vermeiden möchtest oder unsicher bist.

Nach der erfolgreichen Anmeldung erhältst du eine Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die später auf deinen Rechnungen geschrieben sein muss.

8. Anmeldung bei IHK oder Handwerkskammer

Als nächstes musst du dich bei diversen Anlaufstellen anmelden. Die wichtigsten: Bundesagentur für Arbeit, IHK, Berufsgenossenschaft und eventuell die Krankenkasse.

Als Einzelunternehmen musst du eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft haben.

9. Melde dich bei der Agentur für Arbeit an (Optional)

Wenn du Mitarbeiter einstellst, musst du eine Betriebsnummer (BBNR) bei der Agentur für Arbeit beantragen. Diese Nummer dient für Meldungen an die Sozialversicherung.

10. Fange an zu verkaufen

Nachdem du dein Einzelunternehmen gegründet hast, kannst du anfangen zu verkaufen. Erstelle dir einen Onlineshop und lade deine Produkte hoch. Mit einem Onlineshop kannst du viel mehr Kunden erreichen und deine Verkaufszahl schneller erhöhen.

Mit ikas kannst du dir nur mit ein paar Klicks deinen eigenen Onlineshop erstellen und deine Produkte überall auf der Welt in jeder Sprache und Währung verkaufen. Erstelle jetzt eine Demo und teste ikas kostenlos für 14 Tage!

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Key Takeaways

Erste Kosten für die Gründung eines Einzelunternehmens

  • Gewerbeanmeldung
  • Website/Onlineshop Einrichtung
  • Domain Kauf (mit ikas kannst du eine kostenlose Domain erstellen)
  • Steuern

Standort für die Gründung eines Einzelunternehmens

Wenn du kein Büro mieten möchtest, kannst du grundsätzlich dein Einzelunternehmen auch von zu Hause betreiben. Aber Vorsicht, nicht an jeder Wohnadresse kannst du ein Einzelunternehmen gründen. Gemeinden und Stadtbezirke definieren, wo sich Gewerbe ansiedeln dürfen. Wenn du in deiner Privatwohnung dein Gewerbe betreiben möchtest, musst du das zuerst mit dem Vermieter absprechen. Verlange sicherheitshalber eine Genehmigung.

Unternehmensbezeichnung

Bei der Definierung eines Namens für dein Einzelunternehmen musst du ein paar Regeln beachten. Dein voller Name muss in der Unternehmensbezeichnung enthalten sein, wie zum Beispiel „Sarah Müller, Blumenwelt„.

Für Werbezwecke muss der Name des Inhabers nicht erwähnt werden, solange der Inhaber im Impressum, auf Rechnungen und im Schriftverkehr klar definiert wird. Wenn wir das obige Beispiel nehmen, wäre das „Blumenwelt„.

Bezeichnung „Geschäftsführer“

Die Bezeichnung „Geschäftsführer“ für Inhaber von Einzelunternehmen darf nicht genutzt werden. Nur Gesellschaften können diese Bezeichnung nutzen. Stattdessen kannst du den Titel „Betriebsführer“ oder „Inhaber“ nutzen.

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