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Letztes Update: 15.04.2025

Unternehmensregister: Alles, was du wissen musst

Letztes Update: 15.04.2025

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Hast du dich schon mal gefragt, wie man in Deutschland mehr über ein Unternehmen herausfinden kann? Oder vielleicht überlegst du, dein eigenes Business zu starten und möchtest wissen, was es mit dem Unternehmensregister auf sich hat? Wie erklären dir in diesem Beitrag, was das Unternehmensregister ist, wie es funktioniert, was du beachten musst und noch vieles mehr.

Was ist das Unternehmensregister?

Stell dir das Unternehmensregister wie eine große, öffentliche Akte vor, in der ganz viele Infos über Unternehmen in Deutschland aufbewahrt werden. Es wird vom Bundesministerium der Justiz geführt und ist ein zentraler Ort, an dem du alles Wichtige über eine Firma finden kannst – egal, ob es um deutsche oder ausländische Unternehmen geht, die hier aktiv sind.

Was genau steht da drin? Zum Beispiel:

  • Jahresabschlüsse
  • Unternehmensverträge und Satzungen
  • Wer die Geschäftsführung ist
  • Änderungen in der Struktur (z. B. wenn sich die Firma vergrößert oder umorganisiert)

Das Ganze ist online verfügbar, sodass jeder – ob Geschäftspartner, Behörden oder einfach Neugierige – einen Blick darauf werfen kann. Es sorgt dafür, dass Unternehmen transparent sind und man sich auf sie verlassen kann.

Kleiner Tipp

Falls du international denkst oder dich über Unternehmen im europäischen Ausland informieren möchtest, kannst du dich an das „European Business Register (EBR)“ wenden. Mehr dazu später.

Warum ist ein Unternehmensregister wichtig?

Vielleicht fragst du dich: „Warum sollte sich eine Firma überhaupt registrieren lassen?“. Es gibt ein paar starke Gründe, warum das sinnvoll ist:

  • Rechtssicherheit: Wenn eine Firma im Unternehmensregister eingetragen ist, gilt sie offiziell als Unternehmen. Das heißt, sie kann Verträge abschließen oder vor Gericht ziehen, falls nötig. Ohne diese Eintragung könnte es rechtlich und finanziell ziemlich chaotisch werden.
  • Transparenz: Geschäftspartner, Kunden oder Investoren können nachschauen, wie es der Firma geht – zum Beispiel, ob sie finanziell stabil ist oder wer sie leitet. Das schafft Vertrauen, und Vertrauen ist im Geschäft Gold wert.
  • Marktzugang: In manchen Branchen kommst du ohne Registrierung gar nicht rein. Es ist wie ein Eintrittsticket, besonders wenn du Verträge abschließen oder an Ausschreibungen teilnehmen willst.
  • Finanzierung: Banken und Investoren schauen oft ins Register, bevor sie Geld investieren. Eine ordentliche Eintragung zeigt, dass deine Firma seriös ist – ohne das wird’s schwer mit Krediten oder Investments.
  • Steuervorteile: Willst du eine Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.) für Geschäfte in der EU? Dann brauchst du die Registrierung. Das ist ein Muss, wenn du international arbeiten willst.

Kurz gesagt: Sich registrieren zu lassen, ist nicht nur eine Formalität, sondern bringt echte Vorteile mit sich.

Was ist der Zweck des Unternehmensregister?

Das Ziel des Unternehmensregister ist es, den Geschäftsverkehr sicherer und durchsichtiger zu machen. Es ist wie ein Werkzeugkasten für alle, die Infos über Firmen brauchen.

  • Geschäftspartner: Du kannst abchecken, ob eine Firma vertrauenswürdig ist, bevor du einen Deal machst.
  • Behörden: Finanzämter oder andere Stellen nutzen es, um Firmen zu prüfen, zum Beispiel bei Steuerfragen.
  • Investoren und Gläubiger: Sie schauen sich Finanzdaten an, um zu entscheiden, ob sie Geld investieren wollen.
  • Öffentlichkeit: Jeder kann Infos wie die Geschäftsführung oder Registernummer einsehen.

Das Register ist also eine verlässliche Quelle, die hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen – egal, ob du national oder international unterwegs bist.

Vorteile der Unternehmensregistrierung

Welche Vorteile bietet dir die Registrierung? Hier ein paar Vorteile:

  • Rechtliche Anerkennung: Deine Firma wird offiziell als Unternehmen anerkannt. Das gibt Schutz und erlaubt dir, rechtlich aktiv zu werden.
  • Vertrauen: Wenn deine Daten öffentlich sind, zeigt das, dass du nichts zu verbergen hast. Geschäftspartner und Investoren finden das super.
  • Finanzierung: Banken und Geldgeber sehen, dass du seriös bist, und das macht es leichter, an Kapital zu kommen.

Du kannst dir die Unternehmensregistrierung wie ein Gütesiegel für dein Unternehmen vorstellen.

Im Unternehmensregister registrieren

Wenn du dich im Unternehmensregister in Deutschland registrieren möchtest, solltest du wissen, dass Unternehmen nicht direkt selbst eine Registrierung im Unternehmensregister vornehmen, wie es etwa bei einer Plattform mit eigenständiger Anmeldung der Fall wäre.

Das Unternehmensregister kannst du dir wie eine zentrale Datenbank vorstellen, die Informationen aus verschiedenen Quellen wie Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und dem Bundesanzeiger bündelt.

Die Registrierung erfolgt also indirekt durch die Eintragung in eines dieser Quellregister, sowie durch die Erfüllung gesetzlicher Veröffentlichungspflichten.

Schritt 1: Verstehe die Rolle des Unternehmensregisters

Bevor wir in die Details eintauchen: Das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) sammelt Infos aus Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und Veröffentlichungen wie Jahresabschlüssen über den Bundesanzeiger. Du meldest dich also nicht extra an – sobald du z. B. im Handelsregister bist, erscheinen deine Daten dort.

Es enthält Infos aus dem Handelsregister (z. B. für GmbHs oder AGs, dem Genossenschaftsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Bundesanzeiger. Das bedeutet, du musst dein Unternehmen nirgendwo extra „fürs Unternehmensregister“ anmelden.

Sobald du in einem der genannten Register eingetragen bist oder bestimmte Dokumente einreichst (z. B. deinen Jahresabschluss), erscheinen deine Daten automatisch im Unternehmensregister.

  • Für Kosten: „Ein Notartermin kostet je nach Rechtsform ca. 200–1.000 Euro, und das Amtsgericht verlangt ca. 150–400 Euro Gebühren, abhängig von Stammkapital und Aufwand.“
  • Für Transparenzregister: „Wenn du eine GmbH oder UG hast, musst du dich nach der Handelsregistereintragung ins Transparenzregister eintragen und angeben, wer die ‚wirtschaftlich Berechtigten‘ (z. B. Gesellschafter) sind. Das machst du so schnell wie möglich.“

Schritt 2: Finde heraus, was für deine Rechtsform gilt

Der Weg ins Unternehmensregister hängt davon ab, welche Art von Unternehmen du hast. Hier eine kurze Übersicht, damit du weißt, woran du bist:

  • GmbH, UG oder AG (Kapitalgesellschaften): Diese Unternehmen müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Sobald das erledigt ist, fließen die Infos wie Firmenname, Sitz oder Geschäftsführer direkt ins Unternehmensregister.
  • OHG, KG (Personengesellschaften): Auch hier ist das Handelsregister Pflicht. Deine Daten werden danach automatisch weitergeleitet.
  • GbR: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss sich nicht ins Handelsregister eintragen, kann es aber freiwillig tun. Nur dann erscheint sie im Unternehmensregister.
  • Einzelunternehmen oder Kleingewerbe: Wenn du ein kleines Gewerbe betreibst, bist du normalerweise nicht im Handelsregister und damit auch nicht im Unternehmensregister – es sei denn, du meldest dich freiwillig als eingetragener Kaufmann (e.K.) an.
  • Freiberufler: Freiberufler müssen sich in der Regel nicht eintragen, außer sie gründen eine Partnerschaftsgesellschaft (z. B. eine Anwaltskanzlei). Dann läuft es über das Partnerschaftsregister.
  • Genossenschaften: Diese melden sich ins Genossenschaftsregister, und die Daten gehen ans Unternehmensregister.

Tipp: Wenn du dir unsicher bist, welche Rechtsform du hast oder was für dich gilt, sprich mit einem Steuerberater oder schau bei der IHK nach. Die helfen dir gerne weiter!l ein, und zwei Wochen später ist ihre GmbH im Handelsregister. Kurz darauf sieht sie ihre Firmendaten im Unternehmensregister – ohne dass sie dort etwas extra machen musste.

Schritt 3: Ins Handelsregister eintragen (falls nötig)

Wenn dein Unternehmen ins Handelsregister muss (z. B. bei einer GmbH, UG, AG, OHG oder KG), ist das der wichtigste Schritt. So geht’s:

  1. Buch einen Notartermin:
    Für die Eintragung brauchst du einen Notar, der alles beglaubigt. Keine Sorge, das klingt formeller, als es ist! Der Notar hilft dir, die richtigen Unterlagen vorzubereiten.
  2. Bereite die Unterlagen vor:
    Je nach Rechtsform brauchst du:
    • Einen Gesellschaftsvertrag oder eine Satzung (z. B. für eine GmbH).
    • Nachweis über das eingezahlte Stammkapital (z. B. 25.000 Euro für eine GmbH, mindestens 1 Euro für eine UG).
    • Infos wie Firmenname, Unternehmenssitz, Geschäftsführer und was dein Unternehmen macht (der sogenannte Unternehmensgegenstand).
    • Extra-Tipp: Für eine UG oder GmbH gibt’s ein Musterprotokoll, das die Notarkosten senken kann. Frag danach!
  3. Einreichung beim Amtsgericht
    Der Notar schickt die Unterlagen elektronisch ans zuständige Amtsgericht. Du musst dich um nichts weiter kümmern.
  4. Warte auf die Eintragung
    Das dauert meist 1–2 Wochen, manchmal etwas länger, wenn viel los ist. Danach bist du offiziell im Handelsregister – und automatisch auch im Unternehmensregister.

Kosten: Ein Notartermin kostet je nach Rechtsform ca. 200 – 700 Euro, und das Amtsgericht verlangt ca. 150 – 300 Euro Gebühren. Das hängt vom Stammkapital und der Komplexität ab.

Beispiel: Stell dir vor, du gründest eine GmbH. Du gehst zum Notar, unterschreibst den Gesellschaftsvertrag, zahlst dein Stammkapital ein, und zwei Wochen später ist deine GmbH im Handelsregister. Kurz darauf siehst du deine Firmendaten im Unternehmensregister – ohne dass du dort etwas extra machen musst.

Schritt 4: Veröffentlichen

Viele Unternehmen – vor allem GmbHs, UGs oder AGs – müssen Dokumente wie den Jahresabschluss im Unternehmensregister veröffentlichen. Das klingt vielleicht nach viel Arbeit, ist aber machbar. So geht’s:

  1. Prüfe, was du einreichen musst
    • Kleine Unternehmens: Nur die Bilanz und ein kurzer Anhang.
    • Mittlere Unternehmen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang.
    • Große Unternehmen: Dazu noch ein Lagerbericht und mehr.
    • Dein Steuerberater weiß genau, was für dich gilt.
  2. Nutze die Publikations-Plattform: Jahresabschlüsse reichst du über www.publikations-plattform.de ein. Dafür brauchst du einen Account.
    • Geh auf die Website und klicke auf „Registrieren“
    • Gib deine E-Mail-Adresse und ein Passwort ein
    • Bestätige deine E-Mail und schon kannst du loslegen
  3. Lade die Dokumente hoch: Dein Jahresabschluss muss im richtigen Format (z. B. PDF oder XBRL) eingereicht werden. Viele lassen das ihren Steuerberater machen, um sicherzugehen, dass alles stimmt.
  4. Halte die Fristen ein: Du hast in der Regel 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres Zeit (z. B. bis 31. Dezember des Folgejahres für ein Geschäftsjahr, das am 31. Dezember endet).
    • Kosten: Die Veröffentlichung kostet ca. 20-100 Euro, je nach Dokument und Unternehmensgröße.
    • Tipp: Wenn du neu ein Unternehmen gründest, musst du im ersten Jahr noch keinen Jahresabschluss einreichen. Das kommt ert nach deinem ersten Geschäftsjahr.

Schritt 5: Optional – Freiwillige Eintragung für Kleingewerbe oder Einzelunternehmen

Betreibst du ein kleines Gewerbe oder bist du Einzelunternehmer*in? Dann bist du nicht automatisch im Unternehmensregister, weil du nicht im Handelsregister eingetragen bist.

Aber du kannst dich freiwillig eintragen, z. B. als eingetragener Kaufmann (e.K.). Das bringt Vorteile, wie einen geschützten Firmennamen oder mehr Vertrauen bei Kunden.

Schritt 6: Weitere Pflichten, die indirekt helfen

Damit dein Unternehmen rundum registriert ist, gibt’s noch ein paar Dinge zu tun:

  • Gewerbeanmeldung: Melde dein Gewerbe beim Gewerbeamt an (Kosten: 20 – 60 Euro). Das ist für alle Pflicht, außer für Freiberufler.
  • Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung meldet dich das Gewerbeamt automatisch beim Finanzamt an, und du bekommst eine Steuernummer.
  • IHK/HWK: Als Gewerbetreibender wirst du automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), außer du bist Freiberufler.
  • Transparenzregister: Wenn du eine GmbH, UG oder ähnliches hast, musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach der Handelsregistereintragung ins Transparenzregister eintragen. Dort gibst du an, wer die „wirtschaftlich Berechtigten“ deines Unternehmens sind (z. B. die Gesellschafter).

Schritt 7: Schau dir deine Daten im Unternehmensregister an

Möchtest du prüfen, ob deine Daten korrekt im Unternehmensregister sind oder Infos über andere Unternehmen finden? Dann kannst du dich auf http://www.unternehmensregister.de/ registrieren:

  • Geh auf die Website und klicke auf „Registrieren“.
  • Gib deine E-Mail-Adresse und ein Passwort ein.
  • Bestätige deine E-Mail, und du kannst dich einloggen.
  • Grundlegende Infos sind kostenlos, detaillierte Dokumente (z. B. ein Handelsregisterauszug) kosten ca. 4,50 Euro pro Abruf.

Praktische Tipps:

  • Hol dir Unterstützung: Ein Notar oder Steuerberater kann dir viel Arbeit abnehmen, besonders bei der Handelsregistereintragung oder Einreichung von Jahresabschlüssen.
  • Achte auf Fristen: Wenn du z. B. den Jahresabschluss zu spät einreichst, drohen Bußgelder.
  • Vorsicht vor Betrug: Nach der Gewerbe- oder Handelsregisteranmeldung verschicken manche unseriöse Firmen gefälschte Rechnungen. Zahle nur, wenn du sicher bist, dass es echt ist.
  • Nutze Checklisten: Schreibe dir auf, was du erledigen musst, damit du nichts vergisst.

Handelsregister und Unternehmensregister Unterschied

Du hast vielleicht schon vom „Handelsregister“ gehört und fragst dich, was der Unterschied ist. Kein Ding, ich erklär’s dir:

  • Handelsregister: Das wird von lokalen Amtsgerichten geführt und ist für bestimmte Unternehmenstypen wie Einzelkaufleute (e.K.), Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) oder Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG). Hier geht’s vor allem um rechtliche Infos – Name, Adresse, Geschäftsführung usw. Die Eintragung muss oft notariell beglaubigt werden.
  • Unternehmensregister: Das ist die große, zentrale Datenbank, die Infos aus verschiedenen Registern (wie dem Handelsregister) sammelt. Es ist komplett online und bietet mehr Details, z. B. Jahresabschlüsse oder Verträge. Es gibt dir einen umfassenderen Überblick.

Zusammen bilden sie eine starke Kombi: Das Handelsregister legt den rechtlichen Grundstein, und das Unternehmensregister liefert die ganzen Extras.

Was ist EBR (European Business Register)?

Das „European Business Register (EBR)“ ist ein Netzwerk, das Firmenregister aus über 20 europäischen Ländern verbindet. Es wird von der European Business Registry Association (EBRA) betrieben und hilft dir, Infos über Unternehmen aus anderen EU-Ländern zu bekommen. Das ist sehr nützlich, wenn du mit ausländischen Partnern arbeitest oder auf internationalen Märkten aktiv bist.

Ist für die Unternehmensregistrierung ein Antrag erforderlich?

Ja, du kommst um einen Antrag nicht herum. Normalerweise läuft das so:

1. Du gehst zum „Amtsgericht“, das für deinen Firmensitz zuständig ist.

2. Dort reichst du Unterlagen ein, z. B. den „Gesellschaftsvertrag“ oder die „Satzung“, Infos zur Geschäftsführung und manchmal notarielle Bescheinigungen.

3. Das Amtsgericht prüft alles und trägt deine Firma ins Handelsregister (oder ein anderes Register) ein.

4. Danach landen die Daten automatisch im Unternehmensregister und sind öffentlich.

Es klingt nach ein bisschen Arbeit, aber es lohnt sich für die Sicherheit und Transparenz.

Ist die Unternehmensregistrierung für alle Unternehmenstypen obligatorisch?

  • Einzelkaufleute (e.K.): Pflicht, sobald ein Handelsgewerbe betrieben wird.
  • Personengesellschaften: OHG, KG, GmbH & Co. KG – alle müssen ins Handelsregister.
  • Kapitalgesellschaften: GmbH, UG, AG – ebenfalls verpflichtend.
  • Genossenschaften (eG): Registrierung ist Pflicht.
  • Zweigniederlassungen von ausländischen Firmen: Ja, wenn sie in Deutschland geschäftlich aktiv sind.
  • Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte): In der Regel keine Pflicht, es sei denn, sie betreiben ein Handelsgewerbe.

Tipp: Bei Unsicherheiten helfen die Vorschriften oder ein kurzer Anruf beim Amtsgericht.

Welche Informationen gibt’s im Unternehmensregister?

Wenn du eine Firma im Unternehmensregister nachschlägst, findest du eine Menge Infos, zum Beispiel:

  • Name und Rechtsform (z. B. GmbH, AG)
  • Registernummer und zuständiges Amtsgericht
  • Geschäftsführung oder andere Organe
  • Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn und Verlust)
  • Gesellschafter
  • Strukturänderungen (Fusionen, Übernahmen)
  • Insolvenzverfahren, falls es welche gibt.

Die oben gelisteten Informationen sind alle öffentlich und über die Website des Registers abrufbar.

Was kostet die Nutzung des Unternehmensregister?

Die gute Nachricht: Grundlegende Infos sind meist kostenlos. Für genauere Dokumente wie einen Handelsregisterauszug zahlst du ca. 4,50–10 Euro, manchmal mehr bei speziellen Anbietern. Jahresabschlüsse kannst du oft kostenlos einsehen, beglaubigte Kopien kosten extra. Schau vorher auf der Website nach, damit du Bescheid weißt.

Wie kommen die Daten ins Unternehmensregister?

Das läuft so ab:

1. Du meldest deine Firma beim Amtsgericht an und gibst alle nötigen Unterlagen ab.

2. Das Gericht prüft alles und trägt die Daten ins Handelsregister (oder ein anderes Register) ein.

3. Von dort werden die Infos automatisch ans Unternehmensregister weitergeleitet und veröffentlicht.

Rechtliche Verpflichtungen nach der Registrierung

Einmal eingetragen, musst du regelmäßige Aufträge erfüllen:

  • Melde dich beim Finanzamt an, hol dir eine Umsatzsteuer-ID (falls nötig) und reiche Steuererklärungen ein.
  • Industrie- und Handelskammer (IHK): Die meisten Firmen müssen Mitglied werden und Beiträge zahlen.
  • Jahresabschlüsse: Kapitalgesellschaften müssen diese im Handelsregister veröffentlichen – spätestens 12 Monate nach Jahresende über den Bundesanzeiger.
  • Updates: Änderungen (z. B. neue Geschäftsführung) musst du dem Amtsgericht melden.

Das hält deine Firma transparent und auf dem rechtlichen Stand.

Häufig gestellte Fragen

Noch ein paar Fragen offen? Hier sind die Antworten:

Wie aktualisiert man die Daten im Unternehmensregister?

Änderungen (z. B. Adresse, Geschäftsführer, Rechtsform) musst du dem zuständigen Amtsgericht melden, meist über das elektronische Handelsregister-Portal (z. B. www.handelsregister.de). Die Fristen variieren je nach Änderung, z. B. innerhalb von 21 Tagen bei Geschäftsführerwechsel (GmbH). Schnelle Meldung vermeidet Bußgelder und sorgt für Transparenz.

Welche Unterlagen brauche ich für die Eintragung im Handelsregister?

Die Unterlagen hängen von der Rechtsform ab. Typisch sind:

  • Firmenname (mit Verfügbarkeitsprüfung, z. B. bei der IHK)
  • Gesellschaftsvertrag (z. B. bei GmbH/AG) oder Partnerschaftsvertrag (z. B. bei GbR).
  • Identitätsnachweise der Geschäftsführer/Gesellschafter (Personalausweis/Reisepass).
  • Notarielle Beglaubigung (z. B. bei GmbH/AG).
  • Ggf. Gewerbeanmeldung oder Genehmigungen (z. B. für reglementierte Berufe).
  • Bilanzen und Jahresabschlüsse werden erst nach Geschäftsjahresende eingereicht.

Kann man Handelsregister-Informationen online abrufen?

Ja, Handelsregisterauszüge sind online über www.handelsregister.de, www.unternehmensregister.de oder den Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) abrufbar. Private Anbieter wie Creditreform oder Dun & Bradstreet bieten oft detailliertere Analysen, kosten jedoch. Manche Daten (z. B. Jahresabschlüsse) sind kostenfrei einsehbar.

Ist die Handelsregister-Anmeldung online möglich?

Ja, die Anmeldung ist oft online über www.handelsregister.de möglich, insbesondere für Änderungen oder Hinterlegungen. Für Erst-Eintragungen (z. B. GmbH) ist jedoch meist eine notarielle Beglaubigung erforderlich, die nicht rein digital erfolgen kann. Prüfe die Vorgaben des zuständigen Amtsgerichts.

Was passiert bei falschen Angaben im Handelsregister?

Falsche oder verspätete Angaben können Bußgelder (bis zu 5.000 € oder mehr, § 14 HGB) oder Zwangsgelder (§ 335 HGB) nach sich ziehen. Zudem kann es zu Haftungsstreitigkeiten oder Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern kommen. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlich falschen Angaben.

Wie oft muss ich das Handelsregister aktualisieren?

Änderungen wie neue Geschäftsführer, Adresse, Kapital oder Rechtsform müssen unverzüglich dem Handelsregister gemeldet werden (je nach Rechtsform innerhalb von 7–21 Tagen). Zudem müssen Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) regelmäßig Jahresabschlüsse hinterlegen, in der Regel jährlich.

Unterstützt die Handelsregister-Eintragung den internationalen Handel?

Ja, die Eintragung ins Handelsregister sorgt für rechtliche Transparenz und erhöht das Vertrauen internationaler Partner. Sie ist oft Voraussetzung für Geschäfte in der EU, da sie die Identität und Bonität der Firma belegt. Die Umsatzsteuer-ID wird jedoch separat vom Finanzamt vergeben, ist aber für EU-Geschäfte essenziell.

Wie prüft ich, ob eine Firma im Handelsregister eingetragen ist?

Prüfe online auf www.handelsregister.de, www.unternehmensregister.de oder www.bundesanzeiger.de, ob die Firma eingetragen ist. Ein Handelsregisterauszug (kostenpflichtig oder kostenfrei in Auszügen) gibt detaillierte Infos wie Firmensitz, Geschäftsführer oder Kapital. Alternativ kannst du beim zuständigen Amtsgericht nachfragen.

Welche Rolle spielen Notare bei der Handelsregister-Eintragung?

Notare sind bei der Eintragung von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) oder bestimmten Änderungen (z. B. Kapitalerhöhung) Pflicht. Sie beglaubigen Dokumente wie Gesellschaftsverträge oder Unterschriften und prüfen die rechtliche Korrektheit. Ohne notarielle Mitwirkung wird die Eintragung oft abgelehnt.

Müssen Freiberufler sich ins Handelsregister eintragen?

Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte) müssen sich in der Regel nicht ins Handelsregister eintragen, da sie kein Handelsgewerbe betreiben. Eine Anmeldung beim Finanzamt für eine Steuernummer reicht meist aus. Betreiben sie jedoch ein Handelsgewerbe (z. B. durch Umfang oder Art der Tätigkeit), kann eine Eintragung als z. B. e.K. nötig sein.

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