Unternehmertum
Letztes Update: 01.11.2024
Steuererklärung für Kleingewerbe (2024)
Letztes Update: 01.11.2024
Für viele Unternehmer kann es schwierig sein, die Steuererklärung für ein Kleingewerbe zu erstellen, besonders wenn du erstmals im Geschäft bist. In Deutschland haben Kleinunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, steuerliche Vorteile. Trotzdem musst du auch weiterhin eine Steuererklärung abgeben und bestimmte Steuern für dein Kleingewerbe abführen. Dieser Leitfaden bietet dir sämtliche Informationen, die du für das Steuerjahr 2024 benötigst, angefangen bei den unterschiedlichen Steuerarten wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bis hin zu speziellen Fragen zur Steuerpflicht und zur Umsatzsteuerfreistellung. Unser Ziel ist es, dir eine ganzheitliche Übersicht zu verschaffen, damit du deine Steuererklärungspflicht effektiv und korrekt erfüllen kannst.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist in Deutschland eine Unternehmensform, die durch spezifische Vorschriften vereinfacht wird, um es kleinen Unternehmern zu erleichtern, sich zu etablieren und ihren Betrieb zu führen. Dazu gehören die folgenden Merkmale:
Wenn dein Umsatz im vergangenen Jahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro steigen wird, kannst du die Kleinunternehmerregelung anwenden. Diese Regelung erlaubt es dir, deine Rechnungen nicht mit Umsatzsteuer zu versehen und keine Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Im Vergleich zu einer vollständigen Buchführung oder Bilanzierung kannst du eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung verwenden. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand verringert, was auch die Steuerberatungskosten und den -aufwand reduziert.
Die Gründung und das Funktionieren eines Kleingewerbes erfordern weniger bürokratische Hürden. Dazu gehören eine vereinfachte Gewerbeanmeldung und weniger strenge Buchführungsanforderungen.
Normalerweise bist du als Geschäftsführer oder Inhaber für die Unternehmensschulden verantwortlich, es sei denn, du gründest eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sofern der Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro nicht übersteigt, bist du als Kleinunternehmer von der Gewerbesteuer befreit, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
Solange du die festgelegten Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreitest, bietet ein Kleingewerbe eine vereinfachte Unternehmensform, die steuerliche Vorteile und einen reduzierten Verwaltungsaufwand mit sich bringt.
Was ist die Steuererklärung für Kleingewerbe?
Die Steuererklärung für ein Kleingewerbe beinhaltet, dass alle steuerpflichtigen Einkünfte von dir als Kleinunternehmer beim Finanzamt ermittelt und deklariert werden. Normalerweise umfassen diese die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer, gegebenenfalls die Umsatzsteuer und weitere steuerliche Abgaben. Um Strafen oder Nachzahlungen zu vermeiden, musst du sicherstellen, dass du deine steuerlichen Pflichten fristgerecht erfüllst. Es ist auch notwendig, eine Gewinnermittlung zu erstellen, um den exakten Betrag des zu versteuernden Gewinns zu ermitteln.
Welche Steuern zahlt man bei einem Kleingewerbe?
Es gibt verschiedene Steuern, die auf den Gewinn, den Umsatz und die gewählte Unternehmensform bezogen sind. Auch wenn du von der Kleinunternehmerregelung profitierst, die dir eine Umsatzsteuerbefreiung gewährt, musst du dennoch verschiedene Steuerarten beachten. Einen Überblick über die bedeutendsten Steuern für dein Kleingewerbe findest du unten.
Einkommensteuer
Der Gewinn, den du mit deinem Kleingewerbe erzielst, unterliegt der Einkommensteuerpflicht. Dabei ist der Einkommensteuerfreibetrag von Bedeutung: Wenn dein Gewinn einen bestimmten Betrag (Grundfreibetrag) nicht übersteigt, wird keine Einkommensteuer erhoben. Es wird erwartet, dass dieser Grundfreibetrag in Deutschland im Steuerjahr 2024 10.908 Euro beträgt. Außerdem werden Erträge gemäß deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die von der Gemeinde auf den Ertrag aus dem Gewerbe erhoben wird. Kleinunternehmer erhalten jedoch eine Befreiung von 24.500 Euro. Wenn dieser Betrag überschritten wird, ist eine Gewerbesteuer auf den darüber hinausgehenden Betrag zu entrichten. Je nach Hebesatz der Gemeinde, in der dein Gewerbe registriert ist, ändert sich die Steuerhöhe.
Umsatzsteuer
Grundsätzlich bist du als Kleinunternehmer nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn du im Vorjahr die Umsatzgrenze von 22.000 Euro nicht überschritten hast oder voraussichtlich im laufenden Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro erzielst. Du kannst die sogenannte Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen, wenn dein Umsatz unter diesen Grenzen liegt und du keine Umsatzsteuer ausweisen musst. Bei der freiwilligen Regelbesteuerungsoption musst du allerdings berücksichtigen, dass die Umsatzsteuer auch auf dein Kleingewerbe Anwendung findet.
Weitere Abgaben
Je nach Art deines Kleingewerbes können zusätzlich zu den bereits genannten Steuern auch zusätzliche Abgaben wie die Beiträge der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer erhoben werden.
Sozialversicherungsbeiträge
Je nach Tätigkeit und Ausgestaltung deines Kleingewerbes können auch Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Unternehmer mit hauptberuflicher Selbstständigkeit und ohne andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung müssen für ihre Kranken- und Rentenversicherung selbst sorgen. Diese Beiträge beziehen sich auf dein Einkommen und können nicht steuerlich abgezogen werden.
Insgesamt ist die Steuerlast deines Kleingewerbes von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter der Jahresgewinn, der Umsatz und die Wahl der Kleinunternehmerregelung. Um die steuerlichen Vorteile zu nutzen und die finanziellen Belastungen zu minimieren, ist eine sorgfältige Planung und ein Verständnis der steuerlichen Vorschriften erforderlich. Es wird empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellen steuerlichen Veränderungen zu informieren, da die Steuergesetze und Freibeträge jedes Jahr modifiziert werden können. Um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden und mögliche Steuervorteile genutzt werden, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren, wenn Unsicherheiten oder komplexere Fälle auftreten.
Es ist von besonderer Bedeutung, dass du eine frühzeitige Planung vornimmst und die steuerlichen Folgen deiner Geschäftsentscheidungen verstehst. Die Wahl zwischen der Regelbesteuerung und der Kleinunternehmerregelung kann die Umsatzsteuer und die Wettbewerbsfähigkeit stark beeinflussen. Außerdem ist es wichtig, dass du sämtliche Nachweise und Belege sorgfältig festhältst, um eine korrekte Gewinnberechnung und Steuererklärung zu gewährleisten.
FAQ zu Steuererklärung für Kleingewerbe
Welche Steuererklärung muss ich als Kleinunternehmer machen?
Als Selbständiger musst du die folgenden Steuererklärungen vorlegen:
Die Einkommensteuererklärung ist zwingend vorgeschrieben. Auch wenn dein Gewinn unter dem Grundfreibetrag liegt, ist es erforderlich, ihn in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EUR) anzugeben.
Eine Umsatzsteuererklärung ist nicht erforderlich, wenn du die Kleinunternehmerregelung anwenden und die Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Wenn du die Grenzen überschreitest oder die Regelbesteuerung bevorzugst, wird eine Umsatzsteuererklärung benötigt.
Die Erklärung zur Gewerbesteuer ist nur erforderlich, wenn Ihr Gewinn den Betrag von 24.500 Euro überschreitet.
Zusammenfassend kann man sagen, dass du stets eine Einkommensteuererklärung vorlegen musst. Die Erklärung zur Umsatzsteuer und zur Gewerbesteuer richten sich nach Ihrem Umsatz und Ihrem Gewinn.
Ist man als Kleinunternehmer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Ja, selbst wenn jemand von der Befreiung von der Umsatzsteuer profitiert, muss jeder Kleinunternehmer eine Steuererklärung erstellen. Um Geldbußen zu vermeiden, ist es entscheidend, die steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Wie viel kostet die Steuererklärung für Kleingewerbe?
Je nach unterschiedlichen Faktoren können die Ausgaben für die Steuererklärung eines Kleingewerbes unterschiedlich sein:
Wenn du die Steuererklärung selbst erstellst zum Beispiel mithilfe von Steuersoftware, belaufen sich die Kosten für die Software in der Regel auf etwa 30 bis 100 Euro, abhängig von Umfang und Funktionen.
Steuerberater: Die Ausgaben für die Beauftragung eines Steuerberaters können erheblich höher sein. Die Kosten unterscheiden sich abhängig von der Komplexität der Steuererklärung und dem Stundenlohn des Steuerberaters. Im Allgemeinen dürften die Ausgaben zwischen 200 und 800 Euro liegen. Je nach den individuellen Bedürfnissen und dem Umfang der erforderlichen Beratung können sie jedoch auch höher sein.
Weitere Ausgaben: Für Belege, Buchhaltung oder besondere Beratungsleistungen können ebenfalls zusätzliche Ausgaben entstehen.
Wie lange ist Kleingewerbe steuerfrei?
Ein Kleingewerbe ist zwar nicht für immer steuerfrei, bietet jedoch gewisse steuerliche Vorzüge. Einkommensteuer: Wenn der Gewinn eines Kleinunternehmers den Grundfreibetrag von ungefähr 10.908 Euro (2024) übersteigt, ist eine Einkommensteuer zu entrichten. Ist der Gewinn unter diesem Niveau, so wird keine Einkommensteuer erhoben.
Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer ist in Höhe von 24.500 Euro steuerfrei. Gewinne, die weniger als dieser Betrag betragen, unterliegen der Gewerbesteuer.
Kleinunternehmer können die Umsatzsteuerbefreiung nach der Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro steigen wird. Wenn der Umsatz diese Grenzen überschreitet, ist eine Umsatzsteuer zu entrichten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein Kleingewerbe zwar von gewissen Steuerbefreiungen profitieren kann, jedoch keine vollständige und dauerhafte Steuerfreiheit bietet.
Wie machst du die Steuererklärung als Kleingewerbe?
Kleinunternehmer haben die Möglichkeit, eine Steuererklärung zu erstellen, indem sie spezielle Softwarelösungen verwenden oder einen Steuerberater einstellen. Um eine korrekte Gewinnberechnung zu gewährleisten, ist es entscheidend, sämtliche Belege und Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren.
Zahlt man als Kleingewerbe Umsatzsteuer?
Deine Auswahl der Kleinunternehmerregelung und dein Umsatz bestimmen, ob du Umsatzsteuer für Kleingewerbe zahlen musst:
Wenn du gemäß § 19 UStG die Kleinunternehmerregelung nutzt und dein Umsatz im vergangenen Jahr unter 22.000 Euro lag und voraussichtlich im laufen Jahr nicht über 50.000 Euro steigen wird, bist du von der Umsatzsteuer ausgenommen. Das heißt, dass du keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen vermerken und keine Umsatzsteuererklärung vorlegen musst.
Regelbesteuerung: Falls du die Umsatzgrenzen überschreiten oder die Kleinunternehmerregelung aufgeben möchtest, bist du verpflichtet, die Umsatzsteuer auf deine Einnahmen zu berechnen und an das Finanzamt abzuteilen. Darüber hinaus musst du in dieser Situation eine Umsatzsteuererklärung einreichen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass du im Rahmen der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer bezahlen musst. Du musst Umsatzsteuer bezahlen, wenn die Umsatzgrenzen oder die freiwillige Regelbesteuerung überschritten werden.
Wer zahlt Mehrwertsteuer bei Kleinunternehmer?
Kleine Unternehmer, die ihren Umsatz nicht übersteigen, tragen auf ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer. In diesem Fall braucht der Kunde keine Mehrwertsteuer zu entrichten.
Was muss ich als Kleinunternehmer in der Umsatzsteuererklärung ausfüllen?
Wenn es notwendig ist, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, sind sämtliche Umsätze und Vorsteuerbeträge präzise anzugeben. Besondere Formvorgaben müssen dabei berücksichtigt werden.
Zahlt ein Kleingewerbe Gewerbesteuer und Einkommensteuer?
Ja, ein Kleingewerbe kann sowohl Gewerbesteuer als auch Einkommensteuer zahlen:
- Einkommensteuer: Diese fällt an, wenn dein Gewinn den Grundfreibetrag von etwa 10.908 Euro (2024) übersteigt.
- Gewerbesteuer: Diese wird erhoben, wenn dein Gewinn über 24.500 Euro liegt. Liegt er darunter, profitierst du vom Gewerbesteuerfreibetrag.
Was passiert, wenn du keine Steuern für dein Kleingewerbe zahlst?
Wenn du als Kleinunternehmer keine Steuern zahlst, kann das ernsthafte Konsequenzen haben:
- Nachzahlungen und Zinsen: Das Finanzamt kann von dir die fälligen Steuern nachfordern, und es können Zinsen auf verspätete Zahlungen anfallen
- Strafen und Geldbußen: Bei wiederholten oder schweren Verstößen drohen Geldbußen, insbesondere bei absichtlicher Steuerhinterziehung.
- Strafrechtliche Folgen: In schweren Fällen kann es zu Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen kommen.
- Zwangsvollstreckung: Das Finanzamt kann Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten, um ausstehende Steuern einzutreiben, darunter die Pfändung von Bankkonten und Gehältern.
- Ausstehende Steuerschulden können sich negativ auf deine Kreditwürdigkeit auswirken und die Beschaffung von Krediten oder Finanzierungen erschweren.
Um rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, deine steuerlichen Verpflichtungen ernst zu nehmen und regelmäßig Steuererklärungen abzugeben.