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Letztes Update: 01.08.2024
Verpackungsverordnungs-Novelle 2023 in Österreich
Letztes Update: 01.08.2024
Onlinehändler aufgepasst: Wer Waren an Kunden in Österreich versendet und seinen Sitz im Ausland hat, muss neue Vorschriften beachten.
Die österreichische Verpackungsverordnung von 2014 wurde geändert. Seit dem 1. Januar 2023 gelten diesbezüglich neue Regeln. Diese betreffen insbesondere ausländische Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr setzen – und damit auch Onlinehändler, die ihre Waren an Endverbraucher in Österreich verkaufen.
Worauf Onlinehändler jetzt achten müssen
Du betreibst einen Onlineshop z. B. in Deutschland und hast Kunden in Österreich? Dann Achtung: Bevor du deinen Kunden Waren verkaufst, versendest und so Verpackungen in Österreich in Umlauf bringst, musst du dich um einen Bevollmächtigten in Österreich kümmern. Dieser übernimmt für dich all jene Verpflichtungen, die dir von der Verpackungsverordnung 2014 auferlegt werden. Dabei kann es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln, die ihren Sitz in Österreich haben muss.
Quelle: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Energie Österreich (letzter Aufruf am 19. April 2023)
Wie benenne ich einen Bevollmächtigten für die Verpackungsverordnung?
Wenn du online nach der Verpackungsverordnung googelst, findest du allerhand Möglichkeiten und Angebote von Dienstleistern, die anbieten, für dich als Bevollmächtigter den Verpflichtungen in Österreich nachzukommen. Das kostet natürlich Geld und auch ein wenig bürokratischen Aufwand, z. B. wenn du die notwendige Vollmacht im Beisein eines Notars unterschreiben und sie von ebendiesem beglaubigen lassen musst. Möchtest du aber nicht auf österreichische Kundschaft verzichten, ist dieser Aufwand schlichtweg unumgänglich.
Wenn du dir nicht sicher bist oder Beratung suchst: Ansprechpartner rund um die Verpackungsordnungs-Novelle 2023 kann zum Beispiel auch die Deutsche Handelskammer Österreich sein (Quelle: DHK, letzter Aufruf am 19.04.2023).
Wozu dient die Verpackungsverordnung?
Die Verpackungsverordnung 2014 hat mitunter das Ziel, die Menge an Abfall zu verringern, der beseitigt werden muss – durch Wiederverwendung, Müllvermeidung, Recycling oder eine anderweitige Verwertung.
Die komplette Rechtsvorschrift kannst du hier im Rechtsinformationssystem des Bundes nachlesen.
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